Harald Franke |
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Malermeister und Innungsfachbetrieb |
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Über uns ···························· |
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Gegründet wurde unser Handwerksbetrieb 1991 von Maler- und Lackierermeister |
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Wohnen
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unsere ···························· Leistungen |
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// Tapezierarbeiten / Lackierarbeiten / Farb- und Objektgestaltung / Deckengestaltung / Dekorative Wandbeschichtungen / Bodenbeläge / Estriche / Fußbodenbeschichtung / Innen- und Außenputze aller Art / Fassadengestaltung und -renovierung für Neubau, Altbau und Fachwerk / Schadensanierung / Trockenbauarbeiten / Vollwärmeschutz // | |||||||||||||||||
Galerie ···························· |
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Fenster | Bäder | Innenräume | Fachwerksanierung | ||||||||||||||
Fassadengestaltung | Vollwärmeschutz | Renovierung | zur email | ||||||||||||||
Energiesparen ···························· Umweltschutz |
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Vollwärmeschutz ist ein Konzept für die Fassade, das Wärme und Lebensqualität schafft. Das richtige System für den vorhandenen Untergrund zum Schutz des Bauwerks. Daraus ergibt sich eine finanziell deutlich spürbare Energieeinsparung und Schutz der Bausubstanz vor Witterungseinflüssen. Wir entwickeln mit Ihnen und für Sie das ideale System für Ihr Objekt. // | |||||||||||||||||
Wärmedämmung
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unser ···························· Service |
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Flexibilität • Um Ausfallzeiten für Sie zu vermeiden, renovieren wir Ihre Geschäftsräume nach Geschäftsschluß oder am Wochenende. | |||||||||||||||||
Komplettservice • Service aus einer Hand in Kooperation mit unseren Partnerbetrieben aus den Bereichen Elektro / Sanitär / Fliesen / Zimmermann / Schreiner / Gerüstbau // |
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Wir konzipieren in Zusammenarbeit mit unseren Partnern maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Wünsche und garantieren Ihnen bestmöglichste Qualität zu einem fairen Preis. So übernehmen wir für Sie die Koordination einzelner Gewerke und garantieren somit für einen reibungslosen und akuraten Arbeitsablauf. Selbst wenn Sie im Urlaub sind: Wir übernehmen das Aus- und Einräumen und sorgen dafür, daß Sie termingerecht Ihre frischgestalteten und renovierten Räume beziehen können. // |
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Fassaden
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GARANTIE ···························· DOPPELTE SICHERHEIT |
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Als Innungsfachbetrieb bieten wir Ihnen hinsichtlich der
Gewährleistung doppelte Sicherheit: Sollte ein Mitglied des Verbandes »Farbe - Gestaltung - Bautenschutz« Hessen gegebenenfalls Gewährleistungsansprüche wegen Insolvenz nicht erfüllen können, so werden diese innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren nach Abnahme bis zu einer Höhe des Bruttorechnungsbetrages für die Mängelbeseitigung von 7.500 Euro von der Fachorganisation erfüllt. In einem solchen Fall können Sie Ihren Anspruch beim Verband geltend machen. // Farbe - Gestaltung - Bautenschutz« Hessen, Kettenhofweg 14 - 16, 60325 Frankfurt a. M. |
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Bad und Sanitär
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QUALITÄT ···························· IM HANDWERK |
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Aktuelles ···························· |
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Unser Spartip für Ihren Geldbeutel: Bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen wie zum Beispiel: • Innenrenovierung Ihrer Wohnräume • Wärmedämmung / Trockenbau • Fassaden- und Fensteranstrich im Privathaushalt (Selbstgenutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen) können bis zu 600 Euro Steuern eingespart werden. // |
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Kontakt ···························· |
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Baudekoration Harald Franke / Malermeister- und Innungsfachbetrieb / Neue Straße 23 / 35 418 Buseck - Beuern / Tel.: 06408 . 96 21 26 / Fax.: 06408 . 96 21 27 / email: baudekorationfranke@t-online.de // |
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Impressum ···························· |
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Baudekoration Harald Franke Malermeister und Innungsfachbetrieb Neue Straße 23 35 418 Buseck - Beuern Tel.: 06408 . 96 21 26 / Fax.: 06408 . 96 21 27 / email: baudekorationfranke@t-online.de // USt. IdNr. DE 112152206 Eingetragen in der Handwerksrolle als Meisterbetrieb im Maler- und Lackiererhandwerk gemäß deutscher Handwerksordnung Einsicht unter www.handwerksordnung.de // Zuständige Kammer: Handwerkskammer Wiesbaden Bahnofstr. 63 65185 Wiesbaden Tel.: +49 (o) 611.1360 Telefax: +49 (o) 611.13 61 55 email: info@hwk-wiesbaden.de Internet: www.hwk-wiesbaden.de // Gestaltung der Webseite accèsdesign. Beate Limbach dipl. des. (FH) Fotografie © Beate Limbach; www.dacces.ch // Alle Texte und veröffentlichten Inhalte der Website wurden in Zusammenarbeit mitder Firma Franke erstellt. Für deren Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit kann keine Haftung übernommen werden. Gleiches gilt für Links, mit denen auf andere Websites verwiesen wird.// Urheberschutz Alle Inhalte auf unserer Webseite unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des Urheberschutzes. Die Reproduktion einzelner Inhalte oder der ganzen Webseite wird untersagt. // Haftungsausschluß Baudekoration Harald Franke haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung der Internetpräsenz entstehen, außer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Wir übernehmen auch keine Haftung für die Inhalte von Webseiten, zu denen ein Hyperlink ausgebracht wurde. // |
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AGB ···························· |
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1. Dem Vertrag liegt die Verdingungsordung für Bauleistungen (VOB) |
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2. Das Angebot mit allen Bestandteilen bleibt unser geistiges Eigentum. Eine Weitergabe an Mitbewerber oder eine sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Bei Nichtzustandekommen eines Auftrages ist es an uns zurück zu geben. |
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3. Die Angebotspreise sind Einheitspreise im Sinne von VOB/A §5 Nr. 1a. Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet VOB/B §2 Nr. 2. Dem Angebot werden, falls nicht ausdrücklich etws anderes vereinbart wird, nur überschlägig ermittelte Leistungsmengen zu Grunde gelegt. |
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4. Tritt nach Abgabe des Angebotes eine Änderung des Tariflohnes, der Materialpreise, der lohnabhängigen Gemeinkosten oder des Umsatzsteuersatzes ein, so ändert sich für den Teil der Leistung, der vereinbarungsgemäß erst vier Monate nach Vertragsabschluss erbracht wird, der Angebotspreis entsprechend. |
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5. Dem Auftragnehmer steht ein Anspruch auf Abschlagszahlungen in möglichst kurzen Zeitabständen in Höhe der jeweiligen nachgewiesenen vertragsmäßigen Leistungen zu. |
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6. Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Skontoabzüge sind nicht zulässig. Wechsel werden nur nach Vereinbarung und dann nur zwangshalber und spesenfrei angenommen. |
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7. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist der Ort unseres Betriebssitzes. |
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